Vielleicht findest Du hier eine kleine Entscheidungshilfe
Die Bergfeld GmbH bietet Dir die Möglichkeit an, die von Dir angestrebte Umschulung in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 8 Abs. 1 BBiG) kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden. Hierbei kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit gekürzt werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die oder der Auszubildende – ein eigenes Kind hat bzw. während einer bereits begonnenen Berufsausbildung schwanger wird, pflegebedürftige Angehörige betreut, oder selbst von einer Behinderung betroffen ist, die eine Vollzeitausbildung erschweren würde.
Zudem ist die Teilzeit-Umschulung für Erwachsene mit berechtigtem Interesse, wenn kein Berufsabschluss vorliegt oder wenn die beruflichen Kenntnisse nicht oder nicht mehr verwertbar sind. Für diese Zielgruppe bietet sich also auch die Chance, einen Berufsabschluss in Teilzeit nachzuholen.
Ist eine Teilzeit-Umschulung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) angestrebt, ist immer zuerst eine Beratung durch den zuständigen Kostenträger (z.B.
Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Deutsche Rentenversicherung) erforderlich. Dieser klärt, ob die notwendigen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen.
Auch hier gilt sich zuerst bei seinem zuständigen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Deutsche Rentenversicherung) Beratung einzuholen.
Bei einer Vollzeit-Umschulung ist die Ausbildungsdauer auf 2/3 verkürzt. Sie dauert also in der Regel 24 Monate.
Innerhalb dieser 24 Monate ist ein betriebliches Praktikum mit ca. 6 Monaten vorgesehen.
Die Unterrichtszeiten (Mo-Fr) sind üblicherweise von 08:15 Uhr bis 15:00 Uhr.
Wohingegen die Teilzeit-Umschulung mit einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten ein betriebliches Praktikum von ca. 9 Monaten beinhaltet und die Unterrichtszeiten (Mo-Fr) üblicherweise von 08:15 Uhr bis 13:00 Uhr sind.
Hier die Umschulungen, die wir sowohl in Teilzeit, als auch in Vollzeit anbieten:
– Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen (IHK)
– Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel (IHK)
– Kaufmann / Kauffrau E-Commerce (IHK)
– Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (IHK)
Lese auch unsere wertvollen Tipps zur Suche nach einem geeigneten Bildungsträger.