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Vollzeit oder Teilzeit? -Bei der Bergfeld ist beides möglich

Vielleicht findest Du hier eine kleine Entscheidungshilfe

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Vollzeit oder Teilzeit Umschulung in Bremen

Die Bergfeld GmbH bietet Dir die Möglichkeit an, die von Dir angestrebte Umschulung in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren.

Was bedeutet Teilzeit?

Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 8 Abs. 1 BBiG) kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden. Hierbei kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit gekürzt werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die oder der Auszubildende – ein eigenes Kind hat bzw. während einer bereits begonnenen Berufsausbildung schwanger wird, pflegebedürftige Angehörige betreut, oder selbst von einer Behinderung betroffen ist, die eine Vollzeitausbildung erschweren würde.
Zudem ist die 
Teilzeit-Umschulung für Erwachsene mit berechtigtem Interesse, wenn kein Berufsabschluss vorliegt oder wenn die beruflichen Kenntnisse nicht oder nicht mehr verwertbar sind. Für diese Zielgruppe bietet sich also auch die Chance, einen Berufsabschluss in Teilzeit nachzuholen.
Ist eine 
Teilzeit-Umschulung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) angestrebt, ist immer zuerst eine Beratung durch den zuständigen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Deutsche Rentenversicherung) erforderlich. Dieser klärt, ob die notwendigen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen.

  • Vertragsgespräch

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Was bedeutet Vollzeit?

Auch hier gilt sich zuerst bei seinem zuständigen Kostenträger (z.B. Agentur für ArbeitJobcenter oder Deutsche Rentenversicherung) Beratung einzuholen.
Bei einer 
Vollzeit-Umschulung ist die Ausbildungsdauer auf 2/3 verkürzt. Sie dauert also in der Regel 24 Monate.
Innerhalb dieser 24 Monate ist ein betriebliches Praktikum mit ca. 6 Monaten vorgesehen.
Die Unterrichtszeiten (Mo-Fr) sind üblicherweise von 08:15 Uhr bis 15:00 Uhr.

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